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Lektion 4

Phonetische Vorübungen

die Philoso׳phie

 

der Philo׳soph

 

philo׳sophisch

 

 

 

 

 

die Päda׳gogik

 

der Päda׳goge

 

päda׳gogisch

 

 

 

 

 

die Psycholo׳gie

 

der Psycho׳loge

 

psycho׳logisch

 

 

 

 

 

die Theo׳rie

 

der Theo׳retiker

 

theoretisch

 

 

 

 

 

die Ana׳lyse

 

der Ana׳lytiker

 

ana׳lytisch

 

 

 

 

 

das ׳Thema

 

die The׳matik

 

the׳matisch

 

 

 

 

 

 

Schlussfolgerungen ziehen

 

 

 

 

 

 

Aktiver Wortschatz

 

der

wissenschaftliche

 

Jeder

Adjunkt bekommt

einen

Betreuer (Berater, Anleiter)

 

wissenschaftlichen

Betreuer

научный руководитель

 

(Berater, Anleiter) zugewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleitung f- руководство

 

Ein

Adjunkt

sammelt

das

 

 

 

 

erforderliche

Material und arbeitet

 

 

 

 

an seiner

Dissertation

unter

 

 

 

 

Anleitung seines wissenschaft-

 

 

 

 

lichen Betreuers.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bestätigen vt утверждать

 

Das

 

Thema

der

 

 

 

 

wissenschaftlichen

Forschung

 

 

 

 

eines

Adjunkten

ist

vom

 

 

 

 

Wissenschaftlichen

Rat

der

 

 

 

 

Universität zu bestätigen.

 

 

 

 

 

 

 

einschlägig

имеющий

 

Der Adjunkt sucht und sammelt

значение,

относящийся,

 

einschlägige Literatur zum Thema

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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касающийся

 

 

 

 

seiner Dissertationsarbeit.

 

 

 

 

 

Lehrgang m-es,-gänge учеб-

Die Adjunkten

haben

die

ный

курс,

курс

 

обучения

Lehrgänge

in

Philosophie,

(лекций)

 

 

 

 

Pädagogik

und Informatik

zu

 

 

 

 

besuchen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erarbeiten vt

разрабатывать

Während seines Studiums an der

 

 

 

 

 

 

Adjunktur

erarbeitet

der Adjunkt

 

 

 

 

 

 

das Thema seiner Dissertation.

 

 

 

 

 

aneignen,sich

усваивать

Mein Kommilitone

eignete sich

 

 

 

 

 

 

das Deutsche im Selbststudium an.

 

 

erwerben (a,o) vt получать,

Er hat sich große Fertigkeiten

приобретать, добиваться

auf dem Gebiet des Strafrechts

 

 

 

 

 

 

erworben.

 

 

 

 

 

 

 

Befähigung f-,-en

способ-

Nach der Ablegung der zweiten

ность, возможность занимать

Staatsprüfung

erwirbt

der

какую-л. должность

 

Referendar die

Befähigung

zum

 

Richteramt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nachweisen

 

(wies

... nach,

Durch

die

Erarbeitung seiner

nachgewiesen)

vt

доказывать,

Kandidatendissertation weist

der

подтверждать (документаль-

Adjunkt

seine

Befähigung

zur

но, экспериментально)

selbsständigen

wissenschaftlichen

Arbeit nach.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einleitung f-,-en

 

введение,

Eine

Kandidatendissertation

вводная часть

 

 

 

 

beginnt mit der Einleitung.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung f-,-en за-

Der

letzte

Teil

der

ключение, обобщение,

выво-

Dissertationsarbeit

heißt

die

Zusammenfassung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ды,

резюме

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

behandeln

vt

 

излагать,

In seiner Dissertation behаndelt

обсуждать,

 

трактовать,

der Adjunkt aktuelle Probleme

der

разрабатывать

 

 

(тему),

Verbrechensbekämpfung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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обрабатывать (материалы)

 

 

 

 

 

 

 

darlegen vt

излагать,

In der Sitzung des Lehrstuhls

объяснять,

представлять

legt der Adjunkt einige Fragen

(тему)

 

seiner

wissenschaftlichen

 

 

Forschung dar.

 

 

 

 

 

Schlussfolgerung f-,-en вывод

In

der Zusammenfassung

legt

 

 

der

Adjunkt

Schlussfolgerungen

 

 

für praktische Anwendung seiner

 

 

wissenschaftlichen Forschung dar.

Schlussfolgerungen ziehen

Aus seinen Fehlern zog er für

 

делать выводы

 

seine weitere Arbeit Schluss-

 

 

 

folgerungen.

 

 

Voraussetzung f-,-en предпо-

Eine Voraussetzung für

die

сылка, условие, требование

Aufnahme in

die Adjunktur

ist

die

abgeschlossene Hochschul-

 

 

 

 

bildung eines Bewerbers..

 

 

 

 

 

 

 

Text

Das Studium an der Adjunktur

Die Adjunktur ist eine Form des postgradualen Aufbaustudiums zur Vorbereitung der Bewerber um die Graduierung, eine Form der Ausbildung der wissenschaftlich-pädagogischen Kader für die Arbeit bei verschiedenen Dienststellen der Organe des Ministeriums des Innern.

Es gibt drei Formen der Ausbildung an der Adjunktur: Direkt-,

Fernund

außerplanmäßige Adjunktur.

Die Bewerber um die

Ausbildung

an

der Adjunktur

sollen

eine abgeschlossene

Hochschulbildung

haben,

dabei

ist eine

mindestens zweijährige

praktische Arbeit auf dem entsprechenden Fachgebiet erforderlich. Die

Bewerber haben 3 Aufnahmeprüfungen für die Adjunktur abzulegen: im Spezialfach, in Philosophie und in einer Fremdsprache.

 

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Verantwortung für die wissenschaftliche

Forschung eines

Adjunkten trägt der entsprechende Lehrstuhl. Jeder Adjunkt bekommt

einen wissenschaftlichen Betreuer zugewiesen,

der in der Regel den

akademischen Grad

eines Kandidaten odes

eines Doktors der

Wissenschaften hat. Der Adjunkt beteiligt sich aktiv an der Arbeit seines jeweiligen Lehrstuhls, der ihn betreut. Er konsultiert ständig seinen wissenschaftlichen Anleiter, der die Kontrolle über das Sammeln des einschlägigen Materials, über die Erarbeitung und weitere erfolgreiche Verteidigung seiner Dissertationsarbeit auszuüben hat.

Das Thema der Dissertationsarbeit eines Adjunkten ist vom

Wissenschaftlichen Rat der Universität zu bestätigen.

Im ersten Studienjahr sammelt der Adjunkt in der Regel erforderliche einschlägige wissenschaftliche Material für seine Dissertationsarbeit. Gleichzeitig hat er Lehrgänge in Philosophie, Pädagogik, Psychologie, Informatik und in einer Fremdsprache zu besuchen. Das Studium dieser Studienfächer wird mit einer Prüfung

oder Vorprüfung abgeschlossen.

Die Kandidatenprüfungen

in

Philosophie und in Fremdsprache

haben die Studierenden im Frühling

abzulegen.

 

 

Im Laufe des Studiums an der Adjunktur vertieft der Adjunkt seine theoretischen Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet, eignet sich spezielles Wissen über ein bestimmtes Thema an und arbeitet an seiner Dissertationsarbeit zu diesem Thema unter Anleitung seines

wissenschaftlichen Betreuers.

Seine Befähigung für die selbstständige

wissenschaftliche Forschung

hat jeder Adjunkt

durch seine

Dissertationsarbeit nachzuweisen.

Eine Dissertationsarbeit besteht in der Regel aus einer Einleitung, in der das Problem der wissenschaftlichen Forschung gestellt wird, aus zwei oder mehreren Kapiteln und einer Zusammenfassung. Im ersten

Kapitel der Dissertation wird die einschlägige Literatur behandelt. Im zweiten oder in den weiteren Kapiteln wird das gesammelte Material dargelegt und analysiert. Die theoretische Behandlung des gesamten

Materials erfolgt gewöhnlich in der Zusammenfassung der Dissertation.

In der Zusammenfassung werden auch Schlussfolgerungen gezogen,

insbesondere Schlussfolgerungen für die praktische

Anwendung

der

Ergebnisse

der wissenschaftlichen Forschung

des

Adjunkten.

Eine

wesentliche

Voraussetzung

für

die

Verteidigung

einer

Dissertationsarbeit ist es, dass

einige

Teile

der

Dissertationsarbeit

vorher in Form von Artikeln

in wissenschaftlichen Fachzeitschriften

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veröffentlicht werden. Diese Publikationen behandeln Teilprobleme der Dissertationsarbeit des Adjunkten und haben in ihrer Gesamtheit dem Inhalt der Dissertationsarbeit zu entsprechen.

Nach der erfolgreichen Verteidigung der Dissertation erwirbt der Adjunkt den akademischen Grad eines Kandidaten der Wissenschaften. Die Verteidigung der Kandidatendissertation (Promotion) erfolgt in der

Sitzung des Dissertationsrates öffentlich.

Aufgaben

Übung 1. Beantworten Sie folgende Fragen zum Inhalt des Textes.

1. Worin besteht die Aufgabe des postgradiellen Aufbaustudiums an der Adjunktur? 2. Welche Formen der Ausbildung an der Adjunktur gibt es in der Universität? 3. Welche Voraussetzungen für die Aufnahme für die Adjunktur sollen Bewerber erfüllen? 4. Wie viel und welche Aufnahmeprüfungen legen die Bewerber ab? 5. Wer leitet die wissenschaftliche Forschung des Adjunkten? 6. Welche Studienfächer werden im ersten Studienjahr an der Adjunktur vermittelt? 7. Wer hat das Thema der Dissertationsarbeit eines Adjunkten zu bestätigen? 8.

Wo kann der Adjunkt das erforderliche Material für seine wissenschaftliche Forschung ausfinden? 9. Wie viel und welche

Kandidatenprüfungen legen die Adjunkten vor ihrer Promotion? 10. Aus wie viel Teilen besteht eine Dissertationsarbeit? 11. Wie heißen die Teile der Dissertation? 12. Was hat jeder Teil der Dissertationsarbeit zum Inhalt? 13. Was beinhalten die Artikel des Adjunkten, die er zu publizieren hat?

Übung 2. Formulieren Sie die Fragen zu hervorgehobenen Satzteilen.

1. Das Studium an der Adjunktur dauert in der Regel drei Jahre.

2. Im ersten Studienjahr werden Kandidatenprüfungen in Philosophie und in einer Fremdsprache abgelegt. 3. Jeder Adjunkt fertigt eine Dissertation über ein bestimmtes Thema an. 4. Das Studium an der Adjunktur wird durch eine öffentliche Verteidigung der Disseration