Einsatz in explosionsgefä hrdeten Bereichen • 305
äußerst selten und dann auch nur kurzzeitig von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre umgeben sind.
Explosionsgefährdete Bereiche durch Gase, Dämpfe oder Nebel:
•Zone 0 umfasst Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist (> 1000 h /Jahr).
•Zone 1 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (> 10 h ≤ 1000 h /Jahr).
•Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann nur kurzzeitig auftritt
(> 0 h ≤ 10 h /Jahr).
Explosionsgefährdete Bereiche durch Stäube:
•Zone 20 umfasst Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist (> 1000 h /Jahr).
•Zone 21 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (> 10 h ≤ 1000 h /Jahr).
•Zone 22 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann nur kurzzeitig auftritt
(> 0 h ≤ 10 h /Jahr).
8.3.2 Explosionsschutzgruppen
Ferner werden elektrische Betriebsmittel fü r explosionsgefährdete Bereiche in zwei Gruppen eingeordnet:
Gruppe I: Die Gruppe I enthält elektrische Betriebsmittel, die in schlagwettergefährdeten Grubenbauten eingesetzt werden dü rfen.
Gruppe II: Die Gruppe II enthält elektrische Betriebsmittel, die in allen anderen explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden dü r- fen. Da dieses breite Einsatzgebiet eine große Anzahl in Frage kommender brennbarer Gase bedingt, ergibt sich eine Unterteilung der Gruppe II in IIA, IIB und IIC.
Die Unterteilung trägt der Tatsache Rechnung, dass unterschiedliche Stoffe / Gase auch unterschiedliche Zü ndenergien als Kennwerte aufweisen. Aus diesem Grund werden den drei Untergruppen repräsentative Gase zugeordnet:
•IIA – Propan
•IIB – Ä thylen
•IIC – Wasserstoff