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Text 1. Deutsche Polizei
Sie wehren Gefahren ab, verfolgen und verhüten Straftaten und sorgen für ein Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung. Die Polizisten in Deutschland haben einen vielseitigen und oft auch aufreibenden Beruf, der sich im Laufe der Jahre immer weiter spezialisiert hat. Die Kriminellen rüsten auf, und entsprechend muss auch die Polizei gewappnet sein.
Heute hat die deutsche Polizei zwei große Aufgabenkomplexe: die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Die Gefahrenabwehr hat das Ziel, für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Polizisten machen dies unter anderem dadurch, dass sie auf Streife gehen. Durch ihre Präsenz sind sie teilweise vorbeugend tätig oder können kritische Situationen früh erkennen und bereinigen.
Als Strafverfolgungsbehörde ist die Polizei für die Staatsanwaltschaft tätig, indem sie Straftaten ermittelt und aufklärt. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden einem Gericht vorgelegt, das sie in einem Verfahren beurteilt.
Im Rahmen dieser Aufgabe übt die Polizei das staatliche Gewaltmonopol aus. Sie nimmt Personen fest, beschlagnahmt Gegenstände oder durchsucht
Wohnungen, Personen und Autos.
Hierbei ist die Polizei an strenge rechtliche Auflagen gebunden. Die Polizeigesetze regeln genau, zu welchen Mitteln ein Polizist greifen darf, wenn er Straftäter verfolgt. Diese Mittel müssen verhältnismäßig zur jeweiligen Straftat sein. So wäre es etwa unverhältnismäßig, bei der Verfolgung eines Ladendiebes eine Waffe zu ziehen und zu benutzen. Gegen alle
Maßnahmen, die die Polizei veranlasst, kann vor einem Verwaltungsgericht
Klage erhoben werden. Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung; die polizeiliche Maßnahme wird auf jeden Fall durchgeführt.
Die deutsche Polizei lässt sich nach ihrer Funktion in mehrere Bereiche untergliedern. Für die Gefahrenabwehr ist hauptsächlich die Schutzpolizei zuständig. Hier werden Polizisten im Streifendienst zu Fuß, auf dem
Fahrrad, im Auto, mit dem Motorrad oder dem Hubschrauber eingesetzt.
Das soll eine abschreckende Wirkung auf Kriminelle ausüben und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen; außerdem geben Schutzpolizisten Auskünfte und leisten Hilfe.
Wenn ein Notruf bei der 110 eingeht, sind Schutzpolizisten meist die Ersten am Geschehen. Sie vernehmen Zeugen und Beschuldigte, schlichten bei Streitigkeiten und klären Straftaten auf. Ein Teil der Schutzpolizei ist die Verkehrspolizei, die den Verkehr überwacht, Unfälle aufnimmt, Kontrollen
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durchführt, Staatsgäste begleitet und Verkehrserziehung betreibt. Die Wasserschutzpolizei ist für die Sicherheit auf den Wasserwegen zuständig und überwacht Umweltgesetze.
Text 2. Sondereinheit Barrakuda
Barrakuda ist der Name einer 1973 gebildeten Sondereinheit (SE) der Schweizer Polizei. Sie ist eine von vier unterschiedlich spezialisierten Polizeisondereinheiten des Kantons Basel neben Taucher-, Hundeführerund Ordnungsdiensteinheiten.
Anlässlich der terroristischen Aktivitäten in den frühen 1970er Jahren im Inland (21. Februar 1970, Flughafen Zürich-Kloten: Sprengung einer Passagiermaschine 15 Minuten nach dem Start durch Mitglieder einer Terrororganisation aus Palestine) und im Ausland (September 1972, München: Olympia-Attentat) wurde den sicherheitsverantwortlichen Behörden der Schweiz bewusst, dass sie auf Einsatzlagen derartigen Ausmaßes nicht vorbereitet waren.
Aus diesem Grunde wurde 1973 die Sondereinheit «Barrakuda» (SEB) ins Leben gerufen. Anfangs war die Einheit noch in zwei Teilbereiche gegliedert. Den Teilbereich Intervention (Barrakuda) und den Teilbereich Scharfschützen (Mamba). Heute sind die Scharfschützen in die Sondereinheit «Barrakuda» integriert und sind Interventionsspezialisten mit der Zusatzfunktion als Scharfschütze. Da die Scharfschützen innerhalb der Einheit in erster Linie Sicherungsund Aufklärungsaufgaben übernehmen, wird für diesen Teilbereich seit einigen Jahren der Ausdruck Sicherungsschütze (SIS) verwendet.
Die Schweiz hat als erstes europäisches Land die nicht-tödliche Waffe, sogenannte «Taser», formell zugelassen. Die Sondereinheit Barrakuda hatte in der Folge als erste Sondereinheit der Schweiz solche Elektroschockwaffen angeschafft und auch schon eingesetzt.
Barrakudas kommen bei sicherheitspolizeilichen Sondereinsätzen mit mittlerem bis hohem Gefährdungsgrad zum Einsatz. Namentlich sind dies:
–Schutz von Konferenzen und gefährdeten Personen,
–Lösung von Geiselnahmen und Erpressungen,
–Verhaftung von gefährlichen, bewaffneten Personen,
–Verhaftungen in dynamischen Einsatzlagen (Täterschaft mobil),
–Beschaffung von Informationen im Wirkungsbereich der Täterschaft (durch Sicherungsschützen),
–Zugriffe aus der Luft (Helikopter).
Die Barrakudas werden in regelmäßigen Trainings dafür ausgebildet, in besonderen Einsatzlagen verhältnismäßig und erfolgreich zu handeln. Zu diesem Zweck sind sie mit einer breiten Palette von Einsatzmitteln ausgerüstet.
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Text 3. WEGA
Die Einsatzeinheit WEGA (vom früheren Namen Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) ist eine Sondereinheit der österreichischen
Polizei in der Bundeshauptstadt Wien. Die WEGA wird in erster Linie bei
Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungsgrad angefordert.
Die WEGA gilt als operative, nicht als ermittelnde Einheit. Das Aufgabengebiet der Sondereinheit unterteilt sich in folgende Sparten:
–verbarrikadierte Personen,
–Selbstmörder,
–Razzien und Durchsuchungen, bei denen mit Widerstand gerechnet wird,
–risikoreiche Verhaftungen,
–andere Einsätze, bei denen mit Widerstand gerechnet werden muss,
–Einsätze, die Beamte mit Seiltechnikausbildung erfordern,
–Einsätze, die Beamte mit Polizeitaucherausbildung erfordern,
–Auflösung von Hausbesetzungen.
Im Rahmen des Dienstbetriebes wird eine ständige Fortund Weiterbildung gewährleistet. Versehen die WEGA-Beamten keinen Dienst, werden sie zur Ausbildung herangezogen, um ihre Fertigkeiten im Bereich des Schießens, der Einsatztechnik und der Einsatztaktik zu trainieren.
Um Beamte der WEGA-Einheit zu sein, muss man eine schwere
Auswahlprüfung bestehen. Diese Prüfung umfasst einen 3000-m-Lauft- est und einen Schießtest mit der Glock 17. Außerdem ist ein Parkour unter physischem und psychischem Stress vorgesehen, welcher binnen 20,5 Sekunden absolviert werden soll und bei dem zum Abschluss eine rund 50 Kilogramm schwere Puppe aus der Gefahrenzone gerettet werden soll. Weiter muss man ein psychologisches Auswahlverfahren bestehen, bei dem Werthaltungen, emotionale Stabilität, Teamfähigkeit und Motivation geprüft werden.
Personen, die diese Tests positiv bewältigen, werden zum sechsmonatigen Basisausbildungslehrgang geladen. Es werden die Schieß-, Taktikund Selbstverteidigungsfertigkeiten geschult. Nach der Grundausbildung werden die neuen Angehörigen der Sondereinheit in die sechs vorhandenen Kompanien aufgeteilt. Als Mitglied dieser können sich die Beamten für folgende Sonderausbildungen bewerben: Seiltechnik, Einsatztauchen, Sicherungsschütze, Techniker, Problemabschiebungen auf dem Luftweg, Sonderwagenfahrer.
Die WEGA-Leute tragen, so wie viele andere internationale Sondereinheiten, das rote Barett als Kopfbedeckung.
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Text 4. Aus der Geschichte von Interpol
Erstmals wurde im April 1914 versucht, eine internationale kriminalpolizeiliche Organisation einzurichten. Prinz Albert von Monaco lud leitende Juristen, Polizeibeamte und Rechtsanwälte aus aller Welt zum «ersten internationalen kriminalpolizeilichen Kongress» nach Monaco ein. 185 Männer und 3 Frauen aus 25 Ländern kamen zu dieser Tagung. Die Delegierten brachten zahlreiche Vorschläge ein, berieten über eine zentrale internationale Verbrecherkartei und ein einheitliches, schnelles
Auslieferungsverfahren. Das Auslieferungsverfahren sollte für alle teilnehmenden Länder gelten. Nach Abschluss der Veranstaltung vereinbarten die
Delegierten ein weiteres Treffen im August 1916. Dazu kam es durch den Beginn des Ersten Weltkrieges nicht mehr.
Im Jahre 1923, das in der Geschichte von Interpol als Gründungsjahr der Organisation gilt, lud Wiens Polizeipräsident Dr. Johann Schober
Polizeichefs aus aller Welt zum zweiten internationalen kriminalpolizeilichen Kongress in die österreichische Hauptstadt. Schwerpunkte des Kongresses waren die zwischenstaatliche Amtshilfe der Sicherheitsbehörden, die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, die Auslieferung und Ausweisung von Verbrechern sowie die Einführung einer internationalen «Verkehrssprache» der Polizei.
Interpol ist keine operative Einrichtung und verfügt daher über keine eigenen "Exekutivorgane". Die Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt gewahrt, denn die Interpol-Mitarbeiter haben in einem anderen Land keine Exekutivrechte. Die Zusammenarbeit erfolgt "im Geiste der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte". Sie unterliegt dem Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, Religion oder der politischen Überzeugung. Zusätzlich muss der Gleichheitsgrundsatz sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung beachtet werden.
Das wichtigste Gremium ist die Generalversammlung, die jährlich tagt und an der die Delegierten aus den Mitgliedstaaten teilnehmen. Hier werden die Grundsatzentscheidungen der Interpol getroffen, Funktionäre gewählt, neue Mitgliedstaaten aufgenommen und das Budget beschlossen.
Das Emblem der Interpol wurde im Jahre 1950 bestimmt und besteht aus folgenden Elementen: einem Schwert, den zwei Waagschalen und einem Globus. Das Schwert stellt die Tätigkeit der Polizei dar. Die Waagschalen symbolisieren die Gerechtigkeit. Da sich die Tätigkeit von Interpol weltweit erstreckt, wird das mit dem Globus wiedergegeben. Die Erdkugel ist von
Ölzweigen umgeben, um auszudrücken, dass die Polizei im Interesse des sozialen Friedens handelt.
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Text 5. Für Wahrung der Sicherheit und Ordnung zuständig sein
Die Polizei des Fürstentums Liechtenstein ist rund um die Uhr im Einsatz und bewältigt vielfältige und komplexe Aufgaben. Im Kontakt mit der Bevölkerung übernimmt sie ihre Verantwortung für ein friedliches
Zusammenleben im Lande. Hilfsbereit bietet sie Schutz, informiert, koordiniert, sichert, klärt auf und hilft dort, wo sie gebraucht wird. Die polizeiliche Einsatzzentrale koordiniert die Einsätze mit Sicherheitskräften wie dem
Rettungsdienst, der Feuerwehr oder der Bergund Wasserrettung. Im Kampf gegen die Kriminalität leistet sie organisierte Teamarbeit und verfügt über
Spezialisten in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die primäre Aufgabe der Landespolizei ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Polizei kann auch beauftragt werden, Beweise zu sichern und Ermittlungen anzustellen. Insofern hat die Polizei auch mit der Rechtspflege zu tun. Zwar gehört die Landespolizei nicht zu den Organen der Rechtspflege. Sie ist der Regierung unterstellt und in erster
Linie für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig.
Einem Strafprozess gehen oft polizeiliche Ermittlungen voraus, und so hat die Landespolizei – im weiteren Sinne – eben auch mit der Rechtspflege zu tun. Zum Aufgabenbereich der Landespolizei gehört es, unerlaubte Angriffe auf den Staat und auf Privatpersonen sowie strafbare Handlungen zu verhindern. Gelingt dies nicht, muss die Landespolizei dafür sorgen, dass der Täter gefasst wird. Dabei muss aber klar festgehalten werden, dass es nicht Sache der Landespolizei ist, die Schuldfrage zu klären. Die Landespolizei hat die Beweise zu sichern und bei der Abklärung des Sachverhalts und der Fahndung behilflich zu sein.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit muss die Landespolizei nach den Grundsätzen des Polizeirechts handeln: In Freiheit und Eigentum darf nur eingegriffen werden, wenn eine schwere und unmittelbare Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht anders abgewehrt werden kann.
Die Aufgaben der Landespolizei sind vielfältig und komplex. Sie hat unter anderem den Auftrag, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, die Ermittlungen gemäß der Strafprozessordnung durchzuführen, den Verkehr auf den öffentlichen Straßen zu überwachen, die Unfallund Verbrechensverhütung zu unterstützen, vermisste Personen zu suchen sowie bei Unglücken und
Katastrophen Hilfe zu leisten. Die Landespolizei nimmt diese Aufgaben mit großem Engagement rund um die Uhr wahr.
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