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2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt:
Betreuung f. - забота, обслуживание
Betreuung übernehmen - взять на себя заботу Flüchtling m. - беглец, беженец
Bevollmächtigte m. - (опер)-уполномоченный, доверенный Rechtstellung f. - правовое положение, правовой статус
Furcht vor Verfolgung - боязнь преследования Befürchtung f. - опасение
Staatsangehörigkeit f. - гражданство, подданство
die politische Überzeugung - политическое убеждение den Schutz in Anspruch nehmen - принять защиту
Anspruch m. - претензия, притязание, право Anspruch erheben - выдвигать уребование
die getroffene Beschrenkung - действующее ограничение Flüchtgrund m. - причина бегства
Befugnis f. - полномочие, компетенция nach Maßgabe - по мере, в меру, соразмерно
Auslieferung f. - выдача
das Verbot der Auslieferung - запрещение выдачи граждан другого государства
Аbweisung f. - отказ, отклонение
Ausweisung f. - высылка
Ausweisung aus dem Staatsgebiet - за пределы государства Ausweisung von Staatsfremden - иностранцев
Ausweisung in einen Drittstaat - в третьи страны entgegenstehen - противостоять
3. Merken Sie sich folgende Abkürzungen.
GK - Genfer Konvention - Женевская конвенция
IRO - Internationale Organisation für Flüchtlinge - M еждународная oрганизация беженцев
4. Setzen Sie die Passivsätze ins Aktiv.
1.Im Jahre 1951 wurde auf der Konferenz der Bevollmächtigten der Vereinten Nationen die Genfer Konvention (GK v. 28 Juli 1951) beschlossen.
2.Die G K, der weltweit 137 Staaten angehören, wurde 1953 innerstaatliches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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5. Welches Nomen passt zu welchem Verb?
1. |
Die Betreuung |
а. regeln |
2. die Konvention |
b. übernehmen |
|
3. |
die Staatsangehörigkeit |
c. besitzen |
4. das Verbot |
d. beachten |
|
5. der Begriff. |
e. definieren |
|
6.Finden Sie im Text Sätze mit erweitertem Attribut.
7.Beantworten Sie die Fragen zum Text.
1.Welche Aufgabe hat Internationale Organisation für Flüchtlinge?
2.Was regelt die Genfer Konvention von 1951?
3.Was stellt sich die Asylgewährung im Völkerrecht dar?
4.Was versteht man unter Refoulent-Verbot?
8.Geben Sie die Definition des Begriffs „Flüchtling“.
9.Nennen Sie die Staaten,die Genfer Konferenz angehören.
LEKTION 3
1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text «Neuregelung des Asylrechts».
NEUREGELUNG DES ASYLRECHTS
Im Jahr 1993 gab es zwei wesentliche Änderungen des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Am l. April I993 trat die sogenannte 2. Stufe des Gesetzes zum Neuregelung des Asylverfahrens vom l. Juli I992 in Kraft. Damit wurde insbesondere die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine wesentliche Beschleunigung des Asylverfahrens geschaffen. Dazu gehörte die Verteilung der Asylsuchenden vor der Antragsstellung auf sog. «Erstaufnahmeeinrichtungen» (EAE) sowie die erkennungsdienstliche (ed-) Behandlung aller Antragsteller. Bei einer edBehandlung wird der Antragsteller im Passbildformat fotografiert und seine Fingerabdrücke werden abgenommen. Durch den Abgleich dieser Fingerabdrücke mit den gespeicherten Fingerabdrücken der früheren Antragsteller soll verhindert werden, dass dieselbe Person unter
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Verwendung verschiedener Identitäten mehrere Asylanträge stellt oder mehrfach Sozialleistungen beziehen kann.
Beschleunigt wurde inshesonders die Bescheiderteilung für sogenannte o. u. - Asylanträge. EIN Asylbegehren ist «öffentlich unbegründet (o. u.)», wenn es sich von vornherein als eindeutig aussichtlos darstellt. Die «öffentliche Unbegründetcheit» unterscheidet sich von der «einfachen Unbegründetheit» dadurch, dass sich verkürzte Ausreise-, Rechtsbehelfsund Gerichtsentscheidungsfristen mit ihr verbinden.
Bei einfacher Ablehnung beträgt die dem Antragsteller zu setzende Ausreisefrist einen Monat, die Klagefrist zwei Wochen. Diese Fristen verkürzen sich bei «offensichtlicher Unbegründetheit» auf jeweils eine Woche. Zudem muß der Asylbewerber in diesen Fällen einen zusätzlichen Eilantrag bei Verwaltungsgericht stellen, um eine eventuelle Abschiebung zu verhindern, da die Klage allein, anders als in Fällen «einfacher Unbegründetheit», keine aufschiebende Wirkung hat.
2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt: in Kraft treten - вступать в силу
Beschleunigung f. - ускорение Voraussetzung f. - предпосылка
Asylverfahren n. - процедура получения убежища
Asylsuchende m. - просящий убежище
Antragstellung f. - внесение предложения
Antragsteller m. - лицо, возбуждающее ходатайство, заявитель
Fingerabdruck m. - отпечаток пальца
Asylanträger m. - ходатайствующий об убежище Bescheiderteilung f. - выдача решения, ответ на запрос
Ausreisefrist f. - срок выезда
Klagefrist f. - срок обжалования, предъявления иска
Ablehnung f. - отклонение
Eilantrag m. - срочное ходатайство, предложение
Verwaltungsgericht n. - административное право
Asylbegehren n. - желание, требование политического убежища
Aufschiebung f. - отсрочка
eventuele Aufschiebung verhindern - препятствовать возможному выдворению
3. Merken Sie sich folgende Abkürzungen:
EAE - Erstaufnahmeeinrichtung - отдел делопроизводства и режима
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die erkennungsdienstliche (ed-) Behandlung - рассмотрение материа-
лов для опознания и внесения лица в картотеку преступников
4.Bilden Sie die zusammengesetzte Nomen mit dem Wort «Asyl».
5.Suchen Sie im Text passende Verbe:
in Kraft …..
eine Abschiebung ….. ein Eilantrag ….. Voraussetzungen ….. Fingerabdrüke ….. Eine Wirkung …..
6.Finden Sie im Text die Sätze mit Konstruktion «um+zu+Inf.».
7.Beantworten Sie die Fragen zum Text:
1.Wann tratt Neuregelung des Asylrechts in Kraft?
2.Was wurde damit geschaffen?
3.Wozu werden die Fingerabdrücke bei allen Antragsteller abgenommen?
4.Wodurch unterscheidet sich «offensichtliche Unbegründetcheit» von der «einfachen Unbegründetcheit» ?
5.In welchen Fällen muß der Asylbewerber einen Eilantrag stellen?
6.Wie waren die Voraussetzungen der Novellierung des Asylverfahrensrechts?
LEKTION 4
1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text «Auswirkungen der Neuregelung».
AUSWIRKUNGEN DER NEUREGELUNG
Als Folge der Asylrechtsreform hat sich die Zahl der Asylsuchenden von 438.000 in 1992 auf rd. 78.500 in 2000, also um über 82 % verringert. Die Anerkennungsquote war in den letzten Jahren starken Schwankungen unterworfen. Der Rückgang der Anerkennungsquote in den Jahren 1986 bis 1993 ging mit dem starken Anstieg der Asylbewerberzahlen einher. Im
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Zeitraum von 1984 bis 2000 betrug der niedrigste Wert 3,0 % (2000), der höchste Wert 29,1 % (1985).
Neben der Anerkennung als politisch Verfolgter hat die Gewährung des § 51 Abs. l AusIG (Abschiebungsschutz), insbesondere in Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung (s. Seite 14) an Bedeutung gewonnen. Scheidet wegen der Einreise über einen sicheren Drittstaat eine Asylgewährung aus (Art. 16a Absatz 2 GG), ist aber eine Rückführung in diesen sicheren Drittstaat nicht möglich, so ist zu prüfen, ob einer Rückführung in das Herkunftsland das Verbot des § 51 Abs. l AusIG entgegensteht. Seit der gesonderten statistischen Erfassung des Abschiebungsschutzes gem. § 51 Abs. l AusIG, die seit 1995 im Bundesamt erfolgt, erhielten ca. 3 % bis 8 % der Antragsteller diesen Abschiebungsschutz. Schwankungen in der Anerkennungsquote bzw. der Quote des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. l AusIG beruhen auf verschiedenen Ursachen, z. B. auf Änderungen bei den wichtigsten Herkunftsländern oder der Spruchpraxis des Bundesamtes bei neuen Erkenntnissen zu dem Herkunftsland (z. B. zu Irak im Jahr 1998).
Das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 AusIG wird ebenfalls statistisch erfasst. Im Jahr 2000 wurde bei l,51 % der Asylantragsteller das Vorliegen der Voraussetzung des § 53 AusIG (Abschiebungshindernisse) festgestellt (1999: 1,55 %, 1998: 1,72 %).
Die Zahl der Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten Rumänien, Bulgarien und Ghana ist drastisch zurückgegangen. Statt dessen stehen nun Herkunftsländer an der Spitze, in denen politische Verfolgung in unterschiedlichem Umfang tatsächlich festgestellt wird, wie z. B. Irak, Iran und Afghanistan.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 14.05.1996 die Neuregelung des Asylrechts bestätigt.
2. Machen Sie sich mit der Wortschatzliste bekannt:
Anerkennung f. - признание
Schwankung f. - колебание, шатание
Anerkennung als politisch Verfolgter - признание политически преследуемым
Einreise f. - въезд в страну
Rückführung f. - репатриация, возвращение Herkunftsland n. - страна происхождения
Verbot n. - запрет